handys an unserer Schule
Beschluss der Gesamtkonferenz vom 13.06.2007
Umgang mit Mobiltelefonen am GAF
Handys jeglicher Art dürfen zur Schule mitgeführt werden, allerdings sind diese beim Betreten des Schulgebäudes auszuschalten. Außerdem ist jegliches nicht genehmigte Aufzeichnen und Abspielen von Ton- und Bildmaterial auf dem Schulgelände verboten. Bei Bedarf wenden sich die Schülerinnen und Schüler an die Lehrkräfte oder an das Sekretariat.
Bei erstmaligem Verstoß gegen diese Regel gibt die Schülerin bzw. der Schüler eine schriftliche Stellungnahme darüber im Sekretariat ab. Im Wiederholungsfall greifen die üblichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.




